Hallöchen!
Wir haben ein Urteil vorliegen, wonach die drei Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, einen Betrag zu zahlen.
Der Beklagte zu 1) hat ein Grundstück. Kann ich wegen des gesamten Urteilsbetrages hier eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen?
Danke im Voraus!
Eintragung Zwangssicherungshypothek bei Gesamtschuldner
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Ja, es darf aber keine Gesamtzwangssicherungshypothek entstehen, § 867 Abs. 2 Satz 1 ZPO
S. Geiselmann
S. Geiselmann
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Wenn nur der Bekl. 1 ein Grundstück hat, dann den gesamten Betrag auf dieses Grundstück.
Wenn mehrere Bekl. ein Grundstück hätten müsste die Forderung verteilt werden.
S. Geiselmann
Wenn mehrere Bekl. ein Grundstück hätten müsste die Forderung verteilt werden.
S. Geiselmann