Teilzahlung nach MB

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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SSchall
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#1

07.05.2021, 11:20

Hallo zusammen!

Wir haben einen MB über knapp 2.000,00 € beantragt. Danach ist eine Zahlung von 1.000,00 € erfolgt. Der Rest wird verweigert. Jetzt soll ich die GK überweisen, damit das streitige Verfahren aufgerufen wird. Der Betrag, den wir damals aufgefordert wurden, zu zahlen, ist ja aber jetzt nicht mehr richtig. Zahle ich jetzt einfach die geforderten oder weniger? Das wird das Mahngericht ja bestimmt nicht verstehen, wenn ich einfach weniger überweise... Und "Bescheid sagen" kann ich ja erst, wenn wir dann die Aufforderung vom Prozessgericht bekommen.
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scully
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#2

07.05.2021, 14:35

Hi, das gerichtliche Mahnverfahren und das streitige Verfahren sind eigenständige Rechtszüge, also muss der Vorschuss fürs streitige Verfahren nur noch aus dem aktuellen Streitwert eingezahlt werden. Ich würde das einfach bei der Anspruchsbegründung in einem Satz mit erwähnen.
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Laska
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#3

08.05.2021, 12:52

SSchall hat geschrieben:
07.05.2021, 11:20
Hallo zusammen!

Wir haben einen MB über knapp 2.000,00 € beantragt. Danach ist eine Zahlung von 1.000,00 € erfolgt. Der Rest wird verweigert. Jetzt soll ich die GK überweisen, damit das streitige Verfahren aufgerufen wird. Der Betrag, den wir damals aufgefordert wurden, zu zahlen, ist ja aber jetzt nicht mehr richtig. Zahle ich jetzt einfach die geforderten oder weniger? Das wird das Mahngericht ja bestimmt nicht verstehen, wenn ich einfach weniger überweise... Und "Bescheid sagen" kann ich ja erst, wenn wir dann die Aufforderung vom Prozessgericht bekommen.
Hi,
überweisen musst du natürlich den angeforderten Betrag. In der Anspruchsbegründung musst du dann die Klage in Höhe von 1.000 € zurücknehmen (natürlich mit einer entsprechenden Begründung) und gleichzeitig beantragen, auch in dieser Höhe dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Die Abrechnung über die Gerichtskosten erfolgt dann im Kostenfestsetzungsverfahren, so dass der zuviel gezahlte Betrag wieder erstattet wird. ;)
Liebe Grüße

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