Hallo,
normalerweise ärger ich die Schuldner durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen...nun haben wir einen Mandanten, dem 03/2021 das Konto gepfändet wurde. Es wurde schon als P-Konto geführt, bisher waren aber keine Pfändungen drauf.
Leider hatte er lediglich den Grundfreibetrag pändungsfrei gestellt. Die Erhöhung (Ehefrau und Pflegegeld) haben wir nun ab 04/2021 bewilligt bekommen. Allerdings nicht rückwirkend...hat jemand eine Ahnung warum?
Ab 10/2020 sind monatlich ca 500 EUR Pflegegeld auf dem Konto eingegangen. Pflegeperson ist die Tochter des Mandanten. Ihr steht das Geld eigentlich für die Pflege der Mutter zu. Jetzt ist das Geld, was sich auf dem Konto gesammelt hatte, weg.
Können wir das irgendwie wiederholen?
Liebe Grüße
Pflegegeld von Kontopfändung betroffen
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wann habt Ihr den Antrag denn gestellt?Blumenkind123 hat geschrieben: ↑06.05.2021, 14:13Die Erhöhung (Ehefrau und Pflegegeld) haben wir nun ab 04/2021 bewilligt bekommen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Leider ist der Mandant erst im April 04/2021 zu uns gekommen. Da haben wir ihm die Bescheinigung ausgestellt.