Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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gkarrer
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#1
04.05.2021, 00:30
Hallo, wir haben eine Erklärung vorbereitet, dass nach dem Tod des einen Elternteils keine pflichtteilsandprüche geltend gemacht wurden. Wie rechne ich ab?