Halli Hallo,
vorab ich erstelle kaum KFA´s oder KAA´s, daher bitte nicht über meine Frage lachen. Ich habe auch schon gegooglt aber konnte nicht wirklich was dazu finden.
Ich soll für 2 Instanzen einen KAA erstellen.
Mein Chef möchte für die 3 Termine nur das Abwesenheitsgeld beantragen ohne die Reisekosten. Ist das so möglich?
Vielen lieben Dank!
Abwesenheitsgeld ohne Reisekosten beim KAA
- Adora Belle
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Ist grds möglich, aber wirft die Frage auf: Warum ohne Reisekosten?
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Die Frage geht an @cadycat. Um zu vermeiden, dass beim Antrag ein Fehler gemacht wird. Ich bin schon auch in der Lage, mir entsprechende Sachlagen auszumalen.
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Mein Chef sagt, weil die RK so hoch waren und er keine Lust hat mit dem GA zu diskutieren. Der GA ist nämlich sehr anstrengend und darauf hat er keine Lust.
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Augen auf bei der Berufswahl. Wer die Auseinandersetzung mit dem Gegenanwalt scheut, sollte sich vielleicht ein anderes Betätigungsfeld suchen?
Wie auch immer - theoretisch ist es möglich, entstandene Kosten nicht zur Ausgleichung anzumelden. Praktisch sehe ich da Probleme, und würde abraten. Unabhängig davon, dass natürlich nur erstattungsfähige Kosten angemeldet werden sollten.
Wie auch immer - theoretisch ist es möglich, entstandene Kosten nicht zur Ausgleichung anzumelden. Praktisch sehe ich da Probleme, und würde abraten. Unabhängig davon, dass natürlich nur erstattungsfähige Kosten angemeldet werden sollten.
- scully
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Hm... gabs da nicht mal so ne Tabelle mit max. angemessenen Reisekosten... Ich such mal, ob ich die noch finde. Die hab ich glaube mal bei der Abrechnung gegenüber der RSV zu Hilfe gezogen, weil die sich wegen hohen Reisekosten gesträubt hatten.