Hallo zusammen,
in die Corona-Impfverordnung sind ja Personen der Rechtspflege aufgenommen worden. Zählen da auch die ReFas dazu?
LG
Corona-Impfung
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Wird unterschiedlich gehandhabt. Berlin z.B.: ja, Kammerbezirk Hamm: noch nicht klar
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Dany1981
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Einfach probieren, würde ich sagen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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- scully
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Persönlich würde ich die Frage bejahen... Die Kammer hat ja mitgeteilt, dass Rechtsanwälte eindeutig dazu gehören. Und was wären unsere Chefs ohne uns??? ) Aber es kommt sicherlich auch auf die Lage vor Ort an. Als Hotspot-Region gabs bei uns Sonderkontingente, bei denen sich jeder über 18 J. anmelden konnte, der seinen Wohnsitz im Bezirk hat - da waren 4.000 Dosen ratzfatz weg. Und bei den Hausärzten kann man sich auch ohne Priorisierung impfen lassen.
Frag einfach beim Impfzentrum oder deinem Hausarzt mal nach.
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Wir haben gerade heute von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg einen Vordruck erhalten (Arbeitgeberbescheinigung), die ausgefüllt werden muss, dann muss der Anwalt noch seine Mitgliedsbescheinigung, also, dass er Mitglied der Kammer ist, beifügen und damit ist dann nachgewiesen, dass auch die Angestellten beim Anwalt einen Impfanspruch der Priorisierungsgruppe 3 haben.
Ich bin gespannt, ob das bei meinem Hausarzt so klappt..
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Das kann man so allgemein nicht sagen. Grundsätzlich haben sich auch die Hausärzte an die Priorisierung der Impfverordnung zu halten und dürfen nur unter ganz besonderen, sehr eng gefassten Umständen davon abweichen.
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Da es derzeit für Gruppe 3 noch kein Impfangebot gibt, wird das wohl erst noch etwas dauern.Rehlein39 hat geschrieben: ↑27.04.2021, 11:31Wir haben gerade heute von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg einen Vordruck erhalten (Arbeitgeberbescheinigung), die ausgefüllt werden muss, dann muss der Anwalt noch seine Mitgliedsbescheinigung, also, dass er Mitglied der Kammer ist, beifügen und damit ist dann nachgewiesen, dass auch die Angestellten beim Anwalt einen Impfanspruch der Priorisierungsgruppe 3 haben.
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Habe aber schon von Studenten ohne Vorerkrankung oder "gefährdeten Nebenberufen" gehört, die ein Impfangebot bekommen haben. Ich bin froh, wenn das alles durch ist und jeder der will, geimpft ist.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Das stimmt so pauschal nicht - in Hessen ist die Gruppe 3 bereits freigeschaltet.Geniesserin hat geschrieben: ↑27.04.2021, 12:16Da es derzeit für Gruppe 3 noch kein Impfangebot gibt, wird das wohl erst noch etwas dauern.Rehlein39 hat geschrieben: ↑27.04.2021, 11:31Wir haben gerade heute von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg einen Vordruck erhalten (Arbeitgeberbescheinigung), die ausgefüllt werden muss, dann muss der Anwalt noch seine Mitgliedsbescheinigung, also, dass er Mitglied der Kammer ist, beifügen und damit ist dann nachgewiesen, dass auch die Angestellten beim Anwalt einen Impfanspruch der Priorisierungsgruppe 3 haben.
Ich bin gespannt, ob das bei meinem Hausarzt so klappt..
Habe aber schon von Studenten ohne Vorerkrankung oder "gefährdeten Nebenberufen" gehört, die ein Impfangebot bekommen haben. Ich bin froh, wenn das alles durch ist und jeder der will, geimpft ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Das ist ja Städte- bzw. Kreisspezifisch. Bei uns z.B. steht der Start für Gruppe 3 kurz bevor. Woanders - s. Lämmchen - ist Gruppe 1 noch nicht mal fertig.Geniesserin hat geschrieben: ↑27.04.2021, 12:16Da es derzeit für Gruppe 3 noch kein Impfangebot gibt, wird das wohl erst noch etwas dauern.
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