Hallo,
ich kenne mich leider nicht in der Zwangsvollstreckung aus, daher bitte ich die blöde Frage zu entschuldigen.
Fällt für die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss die Nummer 3309 an? Es geht ja um die festgesetzten Kosten und nicht um die Hauptforderung, daher wäre ja der gegn. Rechtsanwalt, welcher gepfändet hat, ja mehr oder weniger für sich selbst tätig.
Fällt ZV-Gebühr bei ZV aus KfB an?
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Ja auch für die ZV aus einem KfB fällt die Gebühr gem. 3309 an.
Zunächst ist es ja so, wie es sh161 geschrieben hat. Aber selbst wenn der RA einen KfB (z.B. in dem er gem. 11 RVG die Gebühren festsetzen lassen hat) die ZV betreibt, kann er die ZV Gebühr verlangen. Dies hätte lediglich Auswirkungen auf die MwSt..
Zunächst ist es ja so, wie es sh161 geschrieben hat. Aber selbst wenn der RA einen KfB (z.B. in dem er gem. 11 RVG die Gebühren festsetzen lassen hat) die ZV betreibt, kann er die ZV Gebühr verlangen. Dies hätte lediglich Auswirkungen auf die MwSt..