Hallo Ihr Lieben,
ich soll eine Berufung fertig machen. Leider stehe ich sowas con auf dem Schlauch bezüglich ges Beschwerdewerts. Könnt ihr mir helfen?
Also zur Sache.
Wir haben ne Klage mit einem Streitwert auf 280.000,00 € erhoben. Jetzt ist das Urteilt ergangen und dort wurde der Streitwert auf 291.000,00 € festgesetzt (Kläger muss 25% und Gegner 75 % tragen).
Wir wollen das Urteil abändern. Dazu fehlen aber noch die genauen Zahlenwerke. Welchen Beschwerde wert soll ich denn jetzt dahin schreiben.
Liebe Grüße
Hilfe bei einlegung der Berufung.
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Das ist richtig. Wie gesagt: Die andere Möglichkeit, die ich im Moment sehe, ist, dass der zuständige Anwalt die genaue Höhe der Berufung beziffert. Einfach irgendwas ausdenken ist eher schlecht.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑29.03.2021, 16:26Wobei dann aber erst mal ein viel zu hoher Gegenstandswert in der Welt wäre.
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Hallo, ich möchte einen eigenen Beitrag erstellen, weiss aber gerade mit der neuen Übersicht nicht, wie das geht. Ich habe Berufung beantragt, Schriftsatz ist raus. Bin mir gerade nicht sicher, ob ich es richtig gemacht habe. Es sind 3 Beklagte, wir als Kläger haben verloren. Ich habe aufgenommen:
Es wird Berufung eingelegt.
Anträge und Begründung folgen nach.
Muss ich bei Antrag auf Berufung wie folgt formulieren,
Ich lege Berufung gegen Beklagte zu 2, 3, 4 ein?
Danke, mfG bambareni
Es wird Berufung eingelegt.
Anträge und Begründung folgen nach.
Muss ich bei Antrag auf Berufung wie folgt formulieren,
Ich lege Berufung gegen Beklagte zu 2, 3, 4 ein?
Danke, mfG bambareni
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Liebe Refa-99, es waren vier Beklagte, ein Beklagter
wurde vormals abgetrennt, eigenes Verfahren nun/verstorben/mittellos. Dem haben wir zugestimmt. Somit bleiben 3 Beklagte übrig. Nun habe ich allgemein Berufung eingelegt und bin gerade unsicher, ob in die Berufung hätte aufgenommen werden müssen, gegen welche der Beklagten genau Berufung eingelegt wird. Es soll Berufung gegen alle 3 Beklagte erfolgen.
Das wird später nachgeholt mit den Anträgen/Begründung, das wäre aber wegen Urlaub nach der 1-Monatsfrist. Danke für die Hilfe. Besten Gruß, Bambareni
wurde vormals abgetrennt, eigenes Verfahren nun/verstorben/mittellos. Dem haben wir zugestimmt. Somit bleiben 3 Beklagte übrig. Nun habe ich allgemein Berufung eingelegt und bin gerade unsicher, ob in die Berufung hätte aufgenommen werden müssen, gegen welche der Beklagten genau Berufung eingelegt wird. Es soll Berufung gegen alle 3 Beklagte erfolgen.
Das wird später nachgeholt mit den Anträgen/Begründung, das wäre aber wegen Urlaub nach der 1-Monatsfrist. Danke für die Hilfe. Besten Gruß, Bambareni