Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Liesel
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#1
10.03.2021, 10:05
Wir haben eine einstweilige Verfügung - Eintragung Bauhandwerkersicherungshypothek. Prozessgericht hat Grundbuchamt nicht um Eintragung ersucht, so dass ich den Antrag selbst stellen muss. Habe das noch nicht machen müssen und bin überfordert.
Kann mir jemand schnell helfen?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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Langstrumpf
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#2
10.03.2021, 10:19
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen.
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Liesel
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#3
10.03.2021, 11:21
Hallo Pippi,
das ist der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung. Die EV habe ich aber schon.
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Aelizia
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#4
10.03.2021, 11:41
Bei uns war das ein ganz simpler Antrag:
ich übersende die beglaubigte Abschrift des Beschlusses des *Gericht vom *Datum, *Geschäftsnummer sowie den Nachweis über die Zustellung des Beschlusses an die Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom *Datum und beantrage, die in dem Beschluss bezeichneten Vormerkungen einzutragen und mich über die erfolgten Eintragungen zu benachrichtigen.
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Liesel
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#5
10.03.2021, 12:22
Vielen Dank Aelizia
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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