Hallo zusammen!
Ich brauch Hilfe...
Wir vertreten Klagepartei
Klage erhoben, gegen 2 Beklagte als Gesamtschuldner (Wert 10.000,00 €)
Die Beklagte zu 1. hat Widerklage (Wert: 200.000,00 €) gegen die von uns vertretene Klägerin erhoben und der Beklagten zu 2 den Streit verkündet...
Mit Teilurteil wurde die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben
Gegen die Beklagte zu 2 wurde später die Klage zurückgenommen
Endurteil sagt, Kläger hat Kosten des Verfahrens zu tragen
Streitwert wurde festgesetzt auf den Wert von Klage und Widerklage (210.000,00 €)
Soweit ist alles klar, aber es stellt sich die Frage, ob nicht der Streitwert der Beklagten zu 2. differenziert zu betrachten ist, da diese mit der Widerklage "nichts zu tun" hatte.
Ich denke, dass hier nicht der Gesamtstreitwert sondern nur der Wert der Klage anzusetzen ist. Gibt es hier Rechtsprechung?
LG
Klage - Widerklage
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Ich weiß jetzt nicht genau worauf Du hinaus willst. Wurden die Beklagten durch einen Anwalt vertreten oder hatte jeder von denen einen eigenen Anwalt? Deine Frage kann sich ja nur auf Kostenerstattungsansprüche der Beklagten beziehen. Für die Abrechnung mit Deinem Kläger ist das absolut irrelevant.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Ok....die Beklagte zu 2) kann nur aus einem Streitwert von 10.000 € abrechnen, da sie an der Widerklage nicht beteiligt war. Seh ich auch so.
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