Hallo in die Runde,
bei uns im Büro ist es üblich, die Nummer der Urkunde oben rechts handschriftlich zu ergänzen.
Der übrige Text ist natürlich maschinenschriftlich.
Nun meldet sich eine Mandantin und teilt mit, ihre Gläubigerin zahle den Grundschuldbetrag nicht aus, weil die UR-Nr. handschriftlich ergänzt sei. Das Recht ist schon eingetragen, das GB hatte keine Probleme.
Leider ist es die ERGO, bei der man ja ewig keinen Sachbearbeiter bekommt und außerdem macht der Mandant natürlich Druck.
Ich bin jetzt etwas verunsichert, ob ich vielleicht etwas verpasst habe: Ist es tatsächlich nicht erlaubt, die UR.Nr. handschriftlich zu ergänzen????
UR.-Nr.: handschriftlich
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das wäre mir neu. Theoretisch könnte die gesamte Urkunde handschriftlich abgefasst werden, auch wenn das heutzutage natürlich niemand mehr machen wird.
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Wenn das wirklich so wie von der Mandantin berichtet stimmt, wäre es wohl die dümmlichste und dilletantischste "Auffassung" eines Bankmitarbetiers aller Zeiten. Es gibt für die Beantwortung gegenüber Mandantin bzw. Bank keine mildere Antwort als "das ist völlig unsinnig und haltlos".
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de