Hallo zusammen ,
unser minderjähriger Mandant ist Pflegekind und wir vertreten ihn in einer Schwerbehindertenangelegenheit. Nun vor Gericht, möchten wir Prozesskostenhilfe beantragen, die Pflegeeltern haben den Antrag auch soweit ausgefüllt; nur den Abschnitt C, Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen, wurde nicht ausgefüllt.
Reicht es hier, wenn man die leiblichen Eltern einträgt und den Bescheid vom Jugendamt über gewährte Erziehungsbeträge, die die Pflegeeltern erhalten, beifügt? Oder muss man tatsächlich Einkommensnachweise der leiblichen Eltern einholen?
Grüße
PKH und Pflegeeltern
- jojo
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Keine Ahnung, aber wat du nicht kennst, kannst du nicht mitteilen.
Ausprobieren, wat zurück kommt.
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- paralegal6
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Der Mandant hat ja im Endeffekt keinen Unterhaltsanspruch, da ja das Jugendamt das Pflegegeld direkt zahlt. Bei den Erziehungsbeträgen bin ich mir nicht sicher, das Geld ist ja in dem Sinn nicht für das Kind sondern für die Pflegeeltern gedacht