GVZ-Kosten des Ehemannes der Frau anlasten??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kristinchen31655
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#1

22.02.2021, 15:40

Hallo und einen schönen guten Tag! Ich hoffe, es kann mir jemand einen kleinen Anstupps geben :angst

Folgender Sachverhalt:

Unser Mandant beantragt MB als Vermieter einer Wohnung gegen ein Ehepaar, was ein bisschen schlampig mit seinem Hab und Gut umgegangen ist. In dem MB sind bereits zwei unterschiedliche Adressen der Gegner angegeben, da die sich getrennt haben.

Die Frau erhebt Widerspruch gegen den MB - Der Mann nicht. Es ergeht ein VB gegen den Mann.

Unser Mandant bitte daraufhin darum, den MB gegen die Frau zuerst ruhen zu lassen und keine GK einzuzahlen - wir vollstrecken erstmal bei dem Mann und zahlen nicht zu knapp Gerichtsvollzieherkosten :patsch Als das alles fruchtlos verlief, hat sich unser Mandant doch überlegt, das streitige Verfahren gegen die Frau durchzuführen. Diese wurde dann auch verurteilt, unserem Mandanten Schadensersatz zu zahlen. Soweit so gut.

Jetzt möchte ich einen Kostenausgleichsantrag stellen, da die Kosten gequotelt wurden und frage mich, ob ich die Kosten des GVZ auch der Ehefrau anlasten kann :kopfkratz Es heißt ja "Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte..." - und das sind ja keine Kosten des Rechtsstreits, aber auf der anderen Seite lautet der Thenor "Die Beklagte wird als Gesamtschuldnerin mit dem durch VB des AG vom … gesondert in Anspruch genommenen Herrn … verurteilt. .." :-?

Vielleicht habt ihr ja eine Idee :wink2 Dankeschön schonmal
mrsgoalkeeper
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#2

22.02.2021, 15:59

In den KFA gehören diese Kosten auf gar keinen Fall, da diese nichts mit dem Rechtsstreit zu tun haben. Auch ansonsten bin ich der Meinung, dass das nicht geht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
samsara
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#3

22.02.2021, 16:07

Ich würde die ZV-Kosten des Mannes bei der ZV gegen die Frau geltend machen, da sie gesamtschuldnerisch haften.
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#4

22.02.2021, 16:15

samsara hat geschrieben:
22.02.2021, 16:07
Ich würde die ZV-Kosten des Mannes bei der ZV gegen die Frau geltend machen, da sie gesamtschuldnerisch haften.
Aber nicht im KfA des gerichtlichen Verfahrens ;)

Bei Gesamtschuldnerschaft - die hatte ich überlesen - hast Du für die notwendigen Kosten der Vollstreckung recht. Diese gehören aber in ein KFV nach 788.
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#5

23.02.2021, 08:02

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
22.02.2021, 16:15
Aber nicht im KfA des gerichtlichen Verfahrens ;)
Deshalb hatte ich ja bei der ZV gegen die Frau geschrieben.
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#6

23.02.2021, 08:31

Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens betreffen das gerichtliche Erkenntnisverfahren, nicht das Vollstreckungsverfahren.

Man könnte die in einem streitigen Verfahren versuchen, die als Schadensersatz geltend zu machen, aber mir würde eine Begründung dazu schwer fallen..
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Kristinchen31655
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#7

23.02.2021, 12:22

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe! Die Kosten habe ich aus dem Antrag auf jeden Fall schon einmal rausgenommen, ich muss meinen Chef noch einmal fragen, ob er die Kosten der Zwangsvollstreckung dann noch einmal einklagen möchte/kann. :-? :thx
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