Ich bin mir schon wieder unsicher.
Wir haben hier ein Fall, wo ein Privatmann einem anderen Privatmann die Hälfte seines Grundstückes überträgt, Wert der Hälfte: 425.000,00 €.
Danach bringen sie in der gleichen Urkunde als Kommanditisten ihren sodann jeweils hälftigen Anteil in Höhe von 425.000,00 € in eine KG ein, die bereits besteht.
Ich würde jetzt für die Übertragung 425.000,00 € ansetzen und dann für die Einbringung den jeweiligen hälftigen Anteils in Höhe von jeweils 425.000,00 €, also insgesamt 850.000,00 € und wäre dann, wenn man Gegenstandsverschiedenheit annimmt bei 1.275.000,00 € (425.000,00 € Wert hälftiger übertragung plus 850.000,00 € Einbringung in KG).
Kann das richtig sein?