Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Lori79
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#1
15.02.2021, 15:49
Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
Unser Mandant hat selber gegen eine Firma UG (Rechtsform) Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragt.
Wir sollten die ZV dann durchführen. Habe einen PFÜB beantragt. Das Gericht hat mitgeteilt, dass die Gesellschaft gemäß § 395 Abs. 1 FamfG von Amts wegen gelöscht worden ist.
Jetzt soll ich einen neuen Mahnbescheid gegen die GEsellschafterin (privat) beantragen.
Kann ich die Kosten für den RA = PFÜB mit in den Mahnbescheid aufnehmen?
Danke Euch
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icerose
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#2
17.02.2021, 13:36
Lori79 hat geschrieben: ↑15.02.2021, 15:49
Kann ich die Kosten für den RA = PFÜB mit in den Mahnbescheid aufnehmen?
Würde ich auf jeden Fall machen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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samsara
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#3
17.02.2021, 13:48
Wieso willst Du gegen die Gesellschafter einen Mahnbescheid machen? Die haften doch bei einer UG gar nicht persönlich.
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#4
17.02.2021, 13:50
samsara hat geschrieben: ↑17.02.2021, 13:48
Die haften doch bei einer UG gar nicht persönlich.
Na genau deswegen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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#5
17.02.2021, 14:00
icerose hat geschrieben: ↑17.02.2021, 13:50
samsara hat geschrieben: ↑17.02.2021, 13:48
Die haften doch bei einer UG gar nicht persönlich.
Na genau deswegen.
Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der gelöschten UG. Aus welchem Rechtsgrund sollte man diese dann in Anspruch nehmen?