Wir vertreten einen Vermieter. Wir haben einen Titel gegen die Mieterin. Die Mieterin wurde verurteilt, auch zukünftige Mieten bis zur Räumung zu zahlen. Pandemiebedingt und wegen anderer Umstände ist eine Räumung derzeit nicht möglich. Ich habe zwar die rückständigen Mieten gepfändet und nun ist mit der letzten Zahlung die Pfändung durch. Nun fragt mich mein Chef, ob ich denn nicht auch die zukünftigen Mieten gepfändet habe.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Drittschuldnerin ist die Bank.
Im Formular kreuze ich ja nur Anspruch D an. Wo trage ich denn ein, dass auch zukünftige Mieten in die Forderung mit einbezogen werden sollen????
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)
Ich danke Euch schon jetzt und bleibt gesund!