Kaduzierung GmbH-Geschäftsanteil

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Ramona A.
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#1

18.01.2021, 12:50

Hallo,
ich bin hier mit der Kaduzierung eines GmbH-Geschäftsanteiles befasst.
Der Mandant hat die erforderlich zugestellten Anforderungen an den säumigen Gesellschafter vorgelegt, ich muss also nur die neue Liste der Gesellschafter vorbereiten.
Ist es richtig, dass der betroffene Geschäftsanteil nun an die Gesellschaft -sprich die GmbH- geht??
Kann mir einer mit der Formulierung in der Liste helfen, so eine Sache hatte ich bisher noch nicht.
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#2

19.01.2021, 17:25

durch die Einziehung sind die Anteile "wech" (selbst, wenn man dadurch unterkapitalisiert). Liste erstellen mit den noch vorhandenen Anteilen und bei Stand schreiben: Nach Einziehung und Wegfall der Anteile mit den lfd. Nrn. ... bis .....
Ramona A.
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#3

19.01.2021, 20:00

Ich hatte in einer Kommentierung gefunden:
Einer besonderen Mitteilung der Anmeldung der Verlustigerklärung zum Handelsregister bedarf es nicht. In der gemäß § 40 Abs. 1 GmbH einzureichenden Liste der Gesellschafter ist der Ausschluss des Gesellschafters und die hierauf beruhende Inhaberschaft der Gesellschaft zu vermerken.
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass der Anteil an die Gesellschaft geht.
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#4

20.01.2021, 14:14

Lies mal das Gutachten vom DNotI Nr. 174879. Eine sehr gute Zusammenfassung, die auch Deine Frage beantworten dürfte.
Ramona A.
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#5

22.01.2021, 08:38

zur Info:

Die zuständige Rechtspflegerin kennt den Aufsatz offensichtlich auch nicht.
Bevor du mir geantwortet hattest, hatte ich ja die Liste schon weggeschickt, da die Sache ja eilig ist. Dann habe ich auf die Zwischenverfügung gewartet, aber.... es kommt die Eintragungsnachricht.
Ich habe den Anteil der GmbH zugeordnet -wie ich es ja verstanden hatte- und bei Veränderung geschrieben: Inhaltsänderung aufgrund Kaduzierung gem. § 21 GmbHG.
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