Was tun, nach Erhalt Pfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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§Lena§
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#1

15.01.2021, 13:48

Hallo liebe FoReNo's :)

unsere Mandantin (Wohnungsgenossenschaft) hat einen Pfüb erhalten, mit dem mögliche Kaution oder Mietguthaben gepfändet werden. Erklärung über Guthaben auf dem Mieterkonto hat Mdt dem Gläubiger gegenüber abgegeben.

Jetzt will Mdt wissen, ob sie ohne weitere Zahlungsaufforderung das Guthaben an den Gläubiger bzw. dessen Vertreter bezahlen soll? Und den Betrag dann den, der sich aus dem FoKo ergibt?

Tut mir leid für die evtl. blöde Frage :(

Liebe Grüße
Lena
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Adora Belle
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#2

15.01.2021, 13:59

Das ist eine Frage nach Rechtsberatung. Kann hier nicht beantwortet werden.
§Lena§
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#3

15.01.2021, 14:06

Okay, vielen Dank trotzdem
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