Hallo zusammen,
wie immer auf den letzten Drücker noch einen Mahnbescheid, wo ich nicht weiterkomme und hoffe, ihr könnt mir helfen
Kann ich gg. Gesamtschuldner einen Mahnbescheid beantragen, wenn sie wegen unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen die Forderung schulden?
Habe schon die Literatur durchstöbert aber nichts passendes gefunden. Ich würde jetzt gg. jeden Schuldner einen eigenen Mahnbescheid machen unter Hinweis auf die Gesamtschuldnerhaftung mit dem jeweils anderen....
VG und eine stressfreie Vorweihnachtszeit
MB Gesamtschuldner verschiedene Anspruchsgrundlagen
- weneste
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Wie vertreten eine Hausverwaltung.
Es musste eine Therme in einer Wohnung getauscht werden. Jetzt sollen die kosten hierfür ggü der früheren HV als Schadenersatz und ggü der Eigentümerin als Forderung geltend gemacht werden. Da es Sondereigentum betrifft.
Es musste eine Therme in einer Wohnung getauscht werden. Jetzt sollen die kosten hierfür ggü der früheren HV als Schadenersatz und ggü der Eigentümerin als Forderung geltend gemacht werden. Da es Sondereigentum betrifft.
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich muss sagen, ich kann es nicht mit Sicherheit sagen. Aber zwei getrennte Mahnbescheide mit einem entsprechenden Hinweis befürchte ich geht nicht. Denn es fallen dann ja die Gerichtskosten etc. mehrfach an, und Ihr habt eine gewisse Kostenminderungspflicht. Wo willst Du denn den Hinweis mit der Gesamtschuldnerschaft anbringen?
Geht den keine Klageerhebung mit ggfs. Streitverkündung?
- weneste
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Hallo,
Chef hat jetzt doch noch ne Klage gemacht. Hat sich also erledigt
Danke und schöne Feiertage
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Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.