Guten Morgen,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der unserem Mandanten bereits im Klageverfahren PKH bewilligt wurde. Die PKH-Unterlagen hatte der Mandant im August diesen Jahres erst beim Gericht eingereicht.
Es erging sodann ein Versäumnisurteil, aus dem nun vollstreckt werden soll. Ich weiß, dass ich für die Zwangsvollstreckung nochmal extra PKH beantragen muss. Meine Frage dazu: Wie beantrage ich das? Gibt es dazu Formulare oder mache ich das mit einem ganz normalen Schriftsatz? Kann ich mich dann auf die PKH-Unterlagen aus dem Klageverfahren beziehen oder muss das nochmal extra eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
PKH Antrag für die Zwangsvollstreckung
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Es kommt drauf an: Wenn das Prozessgericht nicht das Vollstreckungsgericht ist, §§ 887 ff cpo, dann must du einen ganz normalen Antrag mit Erklärung und Belegen stellen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Du kannst es versuchen und gucken, was die sagen. Ich will nach mehr als 6 Monaten was Neues sehen, was die wollen ? Keine Ahnung, ausprobieren.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Da die Vollstreckungsabteilung nichts mit der Zivilabteilung zu tun hat, gehe ich nicht davon aus, dass irgendein Rechtspfleger Lust hat, sich die Zivilakte zu ziehen, nur um Euren Antrag zu bearbeiten (würde ich auch nicht machen). Und da PKH für ZV nur in Ausnahmefällen gewährt wird, wo dem Gläubiger nicht zugemutet werden kann die ZV selbst zu betreiben, würde ich mir den Unmut eines Rechtspflegers nicht schon damit aufladen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.