Hallo zusammen
ich muss mich mit einer Frage an Euch wenden..
Wir haben gegen unseren Schuldner (Beamter) einen PfÜB erwirkt. Drittschuldner ist der Arbeitgeber des Schuldners.
Nun bittet der Arbeitgeber, da ihm die Ausübung der Dienstaufsicht über die Beamtinnen und Beamten seines Geschäftsbereichs obliegt, um Übersendung von Belegen/Rechnungen.
Es handelt sich in diesem Fall um ärztliche Leistungen, d.h. in den Rechnungen steht auch die Diagnose des Schuldners etc.
Nach langer Recherche habe ich leider nichts darüber gefunden, ob wir ihm die Rechnungen überlassen dürfen oder nicht.
Mein Gefühl sagt mir, dass wir dem Arbeitgeber die Rechnungen nicht überlassen sollten (auch wenn es sich um den Schuldner handelt und es uns sozusagen "egal" sein könnte).
Ist euch ggf. ein passender § dazu bekannt, den ich dem Arbeitgeber zitieren könne?
Für Eure Mühe und Antworten besten Dank bereits jetzt!
Liebe Grüße
JusyD
PfÜB Drittschuldner fordert Unterlagen an
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich würde da gar nichts rausgeben. Ich würde den Arbeitgeber bitten, sich wegen der Auskünfte doch bitte an den Schuldner zu wenden (immerhin Beamter, also wirklich). Du bist dem Drittschuldner im Hinblick auf die dem Titel zugrunde liegenden Umstände nicht zur Auskunft verpflichtet.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 15
- Registriert: 13.06.2019, 16:31
- Beruf: ReNoFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Berlin
Die Forderung wurde tituliert.
Der PfüB wurde vom Gericht geprüft und erlassen. Also für die ZV alles nötige getan.
Mehr hat den Drittschuldner doch gar nicht zu interessieren, um seine "Arbeit" zu erledigen.
Das klingt für mich eher nach aushorchen.
Der PfüB wurde vom Gericht geprüft und erlassen. Also für die ZV alles nötige getan.
Mehr hat den Drittschuldner doch gar nicht zu interessieren, um seine "Arbeit" zu erledigen.
Das klingt für mich eher nach aushorchen.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 86
- Registriert: 27.06.2016, 12:42
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Vielen Dank für Deine AntwortSteffiausBerlin hat geschrieben: ↑21.10.2020, 12:19Die Forderung wurde tituliert.
Der PfüB wurde vom Gericht geprüft und erlassen. Also für die ZV alles nötige getan.
Mehr hat den Drittschuldner doch gar nicht zu interessieren, um seine "Arbeit" zu erledigen.
Das klingt für mich eher nach aushorchen.