da ich so einen Fall noch nicht hatte, weiß ich nicht genau, wie ich hier abrechnen soll. Daher habe ich die Abrechnung leider ein wenig aufgeschoben....
Wir haben zwei Mandanten in derselben Angelegenheit vertreten. Mandant 1. hat Beratungshilfe erhalten, Mandant 2. hat eine Rechtsschutzversicherung.
Wie rechne ich hier die außergerichtliche Tätigkeit diesbezüglich ab?
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Bei der Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung würde ich sagen, dass ich hier die außergerichtliche Tätigkeit abrechne und dann sage, dass sie davon 50 % zu tragen hat.
Bei der Beratungshilfe ebenfalls?
Wie verhält es sich mit einer Erhöhungsgebühr?
Nach der außergerichtlichen Tätigkeit waren wir für den Mandant mit der RSV auch erstinstanzlich tätig. Die weitere Mandantschaft wurde dann nicht mehr von uns, sondern von einem anderen Kollegen vertreten.
Wie sieht hier die Anrechnung der Gebühren aus?
Ich wünsche Euch einen guten Wochenstart
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