Guten Morgen zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Wir haben für unseren Mandanten ein Gerichtsverfahren vor dem ArbG geführt. Mein Chef hat mit dem Mandanten allerdings nicht aus dem festgesetzten Streitwert abgerechnet, sondern hat ihm von sich aus ein Pauschalhonorar in Rechnung gestellt. Das Pauschalhonorar fällt geringer aus, als der Rechtsstreit nach Gegenstandswert eigentlich gekostet hätte. Mandant zahlt jetzt nicht. Jetzt soll Kostenfesetsetzung gegen Mandanten nach § 11 RVG gemacht werden. Geht das bei einem Pauschalhonorar überhaupt?
Herzlichen Dank schon mal für Eure Hilfe?
Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG
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Nein, im Vergütungsfestsetzungsverfahren können nur gesetztliche Gebühren geltend gemacht werden.
Da müsst ihr wohl nen klassischen Mahnbescheid beantragen.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann.
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Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ich hab tatsächlich nicht nur das KFV, sondern auch den MB oder eine Klage gemeint. Ob die Vereinbarung wirklich unwirksam ist, weiß ich natürlich nicht, das müsst ihr für euch prüfenmrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑25.11.2020, 12:45Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
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Ich meinte Dich nichtRefa-99 hat geschrieben: ↑25.11.2020, 13:06Ich hab tatsächlich nicht nur das KFV, sondern auch den MB oder eine Klage gemeint. Ob die Vereinbarung wirklich unwirksam ist, weiß ich natürlich nicht, das müsst ihr für euch prüfenmrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑25.11.2020, 12:45Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
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Danke für den Hinweis - meine Antwort hätte präziser ausfallen müssen - was ich mir mit Blick auf die Überschrift des Threads gespart habe.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑25.11.2020, 12:45Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Also lautet die korrekte Antwort (die ich gemeint habe): Die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG gar nicht möglich.
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