§ 11 RVG Vergütungsfestsetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trine
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#1

23.11.2020, 10:30

Hallo zusammen,

wir hatten unsere eigenen Gebühren festsetzen lassen wollen gegen Mdt. ! Mdt. hat Einwendungen erhoben (auf betrügerische Art und Weise) und Antrag wurde daraufhin verworfen. Anschließend lief ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg. Betruges. Das wurde jetzt im Revisionsverfahren abgeschlossen und Mdt. verurteilt. Könnte ich jetzt den § 11 RVG noch mal stellen - auf Grund des Ausgangs vom Strafverfahren, oder bleibt mir nur ein MB?

Einen guten Start in die Woche,
viele Grüße :wink2
:thx
Trine
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#2

25.11.2020, 09:22

Hat niemand eine kleine Idee!? :(
:thx
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#3

25.11.2020, 09:35

Das kann ich nur nach Gefühl beantworten - ich würde es versuchen. Falls es wieder nicht klappt, bleibt immer noch der MB. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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jojo
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#4

25.11.2020, 11:02

Ich würde sagen: Abgelehnt ist abgelehnt, so rein nach Gefühl. Sonst stellt jemand so lange Anträge, bis keine Einwendungen mehr kommen.

Und es kommt ja grade nicht darauf an, ob die Einwendungen zutreffend sind. Insofern ändert sich auch daran nix, dass ihr das habt feststellen lassen. Es gibt euch natürlich eine bessere Position im Civilprozess.
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#5

25.11.2020, 14:17

jojo hat geschrieben:
25.11.2020, 11:02
Ich würde sagen: Abgelehnt ist abgelehnt, so rein nach Gefühl. Sonst stellt jemand so lange Anträge, bis keine Einwendungen mehr kommen.

Und es kommt ja grade nicht darauf an, ob die Einwendungen zutreffend sind. Insofern ändert sich auch daran nix, dass ihr das habt feststellen lassen. Es gibt euch natürlich eine bessere Position im Civilprozess.
Ich bin bei Dir, über den Antrag wurde abschließend entschieden. Ihr hättet ihn, als die Einwendungen kamen, erstmal zurücknehmen sollen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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