klagt Staatskasse/Land Kosten ein?

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LauraKatharina
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#1

24.11.2020, 13:44

Hallo ihr Lieben,

ein Anwalt und ich rätseln und finden leider keine Lösung zu folgendem Beispiel:

A und B streiten vor Gericht; A zahlt Gutachterkosten ein und der Vorschuss reicht nicht aus. B verliert und trägt die Kosten komplett. Der SV-Vorschuss reicht nicht aus. Es bestehen restliche Gutachterkosten in Höhe von 500,00 €, die B tragen muss. B zahlt aber nicht und hat auch keine Rechtsschutzversicherung.

Der Sachverständige bekommt sein Geld (soweit ich weiß) ja von der Staatskasse gezahlt, sodass die Staatskasse insoweit einen Erstattungsanspruch gegenüber B hat.

Wenn B nun aber nicht zahlt, was macht dann die Staatskasse? Sie braucht ja genauso einen Titel zum Vollstrecken wie wir alle. Werden die Kosten dann vom Land gegenüber B eingeklagt? Führt das Land ein Mahnverfahren durch?

Ich hab sowas noch nie erlebt und wir sind wirklich ratlos :kopfkratz ^^
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icerose
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#2

24.11.2020, 13:49

Ist es sicher, dass A kein Kostenschuldner mehr ist?
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#3

24.11.2020, 13:56

LauraKatharina hat geschrieben:
24.11.2020, 13:44
... Wenn B nun aber nicht zahlt, was macht dann die Staatskasse? Sie braucht ja genauso einen Titel zum Vollstrecken wie wir alle. Werden die Kosten dann vom Land gegenüber B eingeklagt? Führt das Land ein Mahnverfahren durch? ...
Die Staatskasse wird zunächst den von A gezahlten Vorschuss auf die Kostenschuld des B verrechnen. Die restlichen, nicht durch den Vorschuss gedeckten Kosten (hier also die 500,00 EUR und ggf. noch weitere Gerichtskosten) stellt sie gegen B zum Soll. Das bedeutet, dass B von der Landeskasse eine Rechnung erhält. Wenn er nicht zahlt, wird die Forderung im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Ein (weiteres) gerichtliches Verfahren (Mahnbescheid oder Klage) ist insoweit nicht nötig.
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jojo
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#4

24.11.2020, 14:06

Sprich: Wir bauen uns unsere Titel selber.
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#5

24.11.2020, 15:21

icerose hat geschrieben:
24.11.2020, 13:49
Ist es sicher, dass A kein Kostenschuldner mehr ist?
Ja, die Kosten wurden komplett B auferlegt. Nur der zahlt eben nicht bzw. wird nicht zahlen weil er kein Geld hat
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#6

24.11.2020, 15:23

Wenn er nicht zahlt, wird die Forderung im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Ein (weiteres) gerichtliches Verfahren (Mahnbescheid oder Klage) ist insoweit nicht nötig.
[/quote]

ah okay, das ist interessant. Und dann nimmt es wahrscheinlich seinen gewohnen Ablauf mit Gerichtsvollzieher etc?

:thx
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jojo
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#7

24.11.2020, 15:37

Ja.
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#8

24.11.2020, 15:44

LauraKatharina hat geschrieben:
24.11.2020, 15:21
icerose hat geschrieben:
24.11.2020, 13:49
Ist es sicher, dass A kein Kostenschuldner mehr ist?
Ja, die Kosten wurden komplett B auferlegt. Nur der zahlt eben nicht bzw. wird nicht zahlen weil er kein Geld hat
Dann wird A voraussichtlich als Zweitschuldner in Anspruch genommen werden, §§ 22 Abs. 1, 31 Abs. 2 GKG.
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