Hallo ihr Lieben,
ein Anwalt und ich rätseln und finden leider keine Lösung zu folgendem Beispiel:
A und B streiten vor Gericht; A zahlt Gutachterkosten ein und der Vorschuss reicht nicht aus. B verliert und trägt die Kosten komplett. Der SV-Vorschuss reicht nicht aus. Es bestehen restliche Gutachterkosten in Höhe von 500,00 €, die B tragen muss. B zahlt aber nicht und hat auch keine Rechtsschutzversicherung.
Der Sachverständige bekommt sein Geld (soweit ich weiß) ja von der Staatskasse gezahlt, sodass die Staatskasse insoweit einen Erstattungsanspruch gegenüber B hat.
Wenn B nun aber nicht zahlt, was macht dann die Staatskasse? Sie braucht ja genauso einen Titel zum Vollstrecken wie wir alle. Werden die Kosten dann vom Land gegenüber B eingeklagt? Führt das Land ein Mahnverfahren durch?
Ich hab sowas noch nie erlebt und wir sind wirklich ratlos ^^
klagt Staatskasse/Land Kosten ein?
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Die Staatskasse wird zunächst den von A gezahlten Vorschuss auf die Kostenschuld des B verrechnen. Die restlichen, nicht durch den Vorschuss gedeckten Kosten (hier also die 500,00 EUR und ggf. noch weitere Gerichtskosten) stellt sie gegen B zum Soll. Das bedeutet, dass B von der Landeskasse eine Rechnung erhält. Wenn er nicht zahlt, wird die Forderung im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Ein (weiteres) gerichtliches Verfahren (Mahnbescheid oder Klage) ist insoweit nicht nötig.LauraKatharina hat geschrieben: ↑24.11.2020, 13:44... Wenn B nun aber nicht zahlt, was macht dann die Staatskasse? Sie braucht ja genauso einen Titel zum Vollstrecken wie wir alle. Werden die Kosten dann vom Land gegenüber B eingeklagt? Führt das Land ein Mahnverfahren durch? ...
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Wenn er nicht zahlt, wird die Forderung im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Ein (weiteres) gerichtliches Verfahren (Mahnbescheid oder Klage) ist insoweit nicht nötig.
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ah okay, das ist interessant. Und dann nimmt es wahrscheinlich seinen gewohnen Ablauf mit Gerichtsvollzieher etc?
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Ja.
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Dann wird A voraussichtlich als Zweitschuldner in Anspruch genommen werden, §§ 22 Abs. 1, 31 Abs. 2 GKG.LauraKatharina hat geschrieben: ↑24.11.2020, 15:21Ja, die Kosten wurden komplett B auferlegt. Nur der zahlt eben nicht bzw. wird nicht zahlen weil er kein Geld hat
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