arbeitsgerichtlicher MB gegen Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Emmy
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#1

20.11.2020, 15:19

Hallo Ihr Lieben,

ich habe letztens an einem Online-Seminar teilgenommen und erfahren, dass man gegen einen Drittschuldner, der sich nicht meldet bezüglich der Drittschuldnererklärung, einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid erwirken kann für die gesamte Forderung.

Nun habe ich natürlich einen Fall, bei dem sich der Arbeitgeber als Drittschuldner nicht meldet. Ich dachte bislang immer, dass der einzige Weg über die Drittschuldnerklage wäre.

Meine Frage ist nun, ob ich wirklich gegen den Drittschuldner einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid erwirken kann. Irgendwie ist das für mich nicht ganz schlüssig.
Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?
:augenreib
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Adora Belle
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#2

20.11.2020, 15:29

Antwort auf Deine Frage habe ich nicht. Unabhängig davon, ob das geht, dürfte aber ein solcher Mahnbescheid ähnlich lästig zu beantragen sein wie auch sonst im Arbeitsgerichtsverfahren. Da bist Du mit der Klage allemal schneller.
Emmy
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#3

20.11.2020, 16:15

Adora Belle hat geschrieben:
20.11.2020, 15:29
ein solcher Mahnbescheid wird ähnlich lästig zu beantragen sein wie auch sonst im Arbeitsgerichtsverfahren.
Ok danke, ich habe bisher noch keine Erfahrungen mit Arbeitsgerichtsverfahren. :oops:
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Adora Belle
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#4

20.11.2020, 16:44

Schau mal hier im Forum nach den entsprechenden Threads. Danach wirst Du die Idee schnell verwerfen. :mrgreen:
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jojo
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#5

23.11.2020, 07:03

Und außerdem bestreite ich mal, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben ist.

Hier handelt es sich ja um den Schadensersatz aufgrund der nicht abgegeben Erklärung und nicht um die Nichtzahlung des gepfändeten Lohnes.

Insofern habe ich da Zweifel an der Richtigkeit der Aussage t des Onlineseminares... hatte sowas aber lange nicht mehr, bin also auch nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
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sh161
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#6

23.11.2020, 08:28

Ich sehe das wie jojo. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
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Katie
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#7

24.11.2020, 15:40

Hallo,
einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid kann man machen. Zuständig ist das Arbeitsgericht.
Schau auch mal hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 39487.html
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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skugga
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#8

24.11.2020, 21:22

Katie hat geschrieben:
24.11.2020, 15:40
Hallo,
einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid kann man machen.
Kann man aber auch - siehe die von Adora Belle genannten Gründe - auch lassen. Von den übrigen Einwürfen mal ganz abgesehen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Katie
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#9

25.11.2020, 06:45

skugga hat geschrieben:
24.11.2020, 21:22
Katie hat geschrieben:
24.11.2020, 15:40
Hallo,
einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid kann man machen.
Kann man aber auch - siehe die von Adora Belle genannten Gründe - auch lassen. Von den übrigen Einwürfen mal ganz abgesehen.
Ich wollte damit auch nur sagen, dass man es machen darf, ob man es dann macht, ist eine andere Frage. Ich habe - soviel ich mich erinnere - das in meiner Laufbahn erst 3 x gemacht, aber Erfolg gehabt,.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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jojo
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#10

25.11.2020, 08:02

Ich würde ihn ablehnen: Falscher Rechtsweg.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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