Gutachterkosten 1. Instanz in Kfa 2. Instanz?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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weneste
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#1

20.11.2020, 14:04

Hallo zusammen,

brauche mal eure Meinung:

Folgender Fall:

In der ersten Instanz wurde auf Antrag der Gegenseite ein gerichtliches Gutachten eingeholt, auf das auch in der 2. Instanz Bezug genommen wurde.
Für die erste Instanz haben wir nun 2/3 und für die zweite Instanz 17 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Jetzt meint Chef, ob die Gutachterkosten, die ja in der 1. Instanz angefallen sind, und wir hiervon 2/3 tragen müssten, nicht hälftig in die 2. Instanz einfließen würden, da wir ja hier "nur" 17 % zu tragen haben und er in der zweiten Instanz ja Bezug auf dieses Gutachten genommen hat.

Meiner Meinung nach, geht das so nicht wie Chef das meint. Ich finde aber leider nichts.

Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochenende 8)
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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#2

20.11.2020, 14:35

Ich teile Deine Rechtsauffassung.

Die Kosten für das Gutachten sind in der ersten Instanz entstanden und werden folglich (nur) in der Gerichtskostenrechnung für diese berücksichtigt. Für eine teilweise Übertragung dieser Postion in die zweite Instanz sehe ich keine Rechtsgrundlage.
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weneste
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#3

20.11.2020, 14:39

:thx
Das habe ich mir gedacht ;)
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