Kostenfestsetzung, Gerichtskosten von Mdt. vergessen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Strauchi
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#1

18.03.2009, 10:42

Hallöle...habe ein kleines Problem. Ich habe in einem selbständigen Beweisverfahren mit anschließendem Klageverfahren (voll gewonnen) Kostenfestsetzungsantrag gestellt und auch alle von uns verauslagten Gerichtskosten mit reingenommen. Daraufhin ist der KfB auch am 25.02.09 zugestellt worden. Jetzt kommt heut die Mandantschaft und teilt mit, dass sie selbst auch noch Gerichtskosten an die Landesoberkasse einbezahlt hat, die natürlich nicht mit in dem Kostenfestsetzungsantrag beinhaltet waren. Diese müsste sie doch auch noch von der Gegenseite wiederbekommen. Kann ich diese Gerichtskosten iregendwie nachfestsetzen lassen oder schaut die Mandantschaft in die Röhre?

Danke für Eure Hilfe!
Grüßle
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Tölpel
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#2

18.03.2009, 10:45

Klar kannst Du die weiteren GK nachträglich festsetzen lassen.
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LuzZi
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#3

18.03.2009, 10:46

Jap, natürlich kannst du die nachfestsetzen lassen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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PeachyCJ
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#4

12.11.2020, 16:35

Hallo, ich habe schon einen KfB vorliegen und die Gegenseite hat gezahlt.

Nun fällt mir Dödel auf, dass ich die Kosten des Mandanten nicht festsetzen lassen habe.

Bitte sagt mir, dass ich dafür auch einen Nachfestsetzungsantrag stellen kann.

Liebe Grüße und Danke
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#5

13.11.2020, 08:05

Ja, kannst Du.
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