Folgender Sachverhalt:
Mdt hat uns als Geschädigter beauftragt. Wir haben dann bei der Polizei Strafantrag gestellt und Akteneinsicht beantragt. Nach Akteneinsicht von der STA haben wir gegenüber der STA eine Stellungnahme abgegeben. Sodann wurde der Mdt bei Gericht als Zeuge vernommen, er hat den Termin aber alleine wahrgenommen, wir haben lediglich bei Gericht nochmals Akteneinsicht beantragt. Dann meldete sich außergerichtlich die Gegenseite schriftlich bei uns wegen Zahlung der Auflage an unseren Mandanten. Mit der Gegenseite wurde dann nochmals außergerichtlich geschrieben wegen Schmerzensgeld.
Was kann ich denn hier nun alles abrechnen? (Von der RSV haben wir leider nur DS für die außergerichtliche Vertretung).
Vielleicht hat ja von Euch einer eine Idee wie ich abrechnen soll
als Geschädigter wie abrechnen
- icerose
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Hallo,
es wäre schon gut, wenn du einen Vorschlag unterbreitest, über den dann diskutiert werden kann.
es wäre schon gut, wenn du einen Vorschlag unterbreitest, über den dann diskutiert werden kann.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
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beide richtig.
auch richtig - für den Schriftwechsel bezüglich des Schmerzensgeldes - welches auch den Gegenstandswert hergibt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Adora Belle
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Hier müsste erstmal der erteilte Auftrag klargestellt werden.