Hallo zusammen,
wir haben einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück. Über dessen Wirksamkeit gibt es nun Streit. Wir sollen im Namen der Mandantin auf Übereignung und Auflassung klagen.
Meine Frage ist nun: wenn das Gericht der Klage stattgibt, welche Wirkung hat das Urteil dann? Wird nur die Verpflichtung zur Übereignung ausgesprochen oder kann das Gericht per Urteil anordnen, dass das Grundbuch geändert wird?
Oder ist die Grundbuchänderung dann die Vollstreckungsebene?
Klage auf Übereignung des Grundstücks
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Hallo,
ist die Auflassung in dem Kaufvertrag also noch gar nicht erklärt worden? Falls ja, wieso nicht (Teilflächenkauf, abzuwartende Vermessung des Kaufgegenstandes, o.ä.)?
Und wieso wird der Besitz derzeit nicht übergeben?
ist die Auflassung in dem Kaufvertrag also noch gar nicht erklärt worden? Falls ja, wieso nicht (Teilflächenkauf, abzuwartende Vermessung des Kaufgegenstandes, o.ä.)?
Und wieso wird der Besitz derzeit nicht übergeben?
Liebe Grüße
Eli
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In dem Kaufvertrag wurde der Notar bevollmächtigt, die Auflassung für beide Parteien zu erklären. Dann aber wurde der Kaufvertrag angefochten und der Notar will nicht vollziehen, bis gerichtlich geklärt ist, ob der Vertrag noch wirksam ist.
Gegen den Notar soll aber nicht vorgegangen werden, auch wenn wir wissen, dass das gehen würde
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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§ 894 ZPO, die Willenserklärung des Beklagten gilt mit Rechtskraft als abgegeben.
Nein.
Es gibt hierbei nichts zu vollstrecken, die Eigentumsumschreibung erfolgt aufgrund der beiderseits erklärten Auflassung, wobei die Beklagtenerklärung durch Urteil ersetzt wird.
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Okay, das heißt, wir müssten im Erfolgsfall nur das rechtskräftige Urteil an das Grundbuchamt schicken und die Umschreibung beantragen?
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Die Auflassung müssen beide Seiten erklären, das Urteil ersetzt - wie schon gesagt - nur die Beklagtenerklärung.