Hallo!
Auf dem Gebiet des Insolvenzrechts bin ich komplett unerfahren, in meiner neuen Kanzlei kriege ich allerdings immer wieder insolvenzrechtliche Angelegenheiten vorgelegt, folgender Sachverhalt liegt mir nun vor:
Ein Mandant hat Insolvenz angemeldet, das Verfahren wurde am 16.07.2020 eröffnet, der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 02.12.2020 angesetzt. Wir haben am 01.10.2020 unsere noch offenen Forderungen für den gesamten Juli 2020 abgerechnet und zusammen mit älteren Forderungen zur Forderungstabelle angemeldet. Nun teilte uns unser Mandant mit, dass wir die Rechnung aufsplitten müssen, da nur die Forderungen vor dem 16.07.2020 zur Insolvenztabelle anzumelden sind. Ich würde dementsprechend nun die Rechnung stornieren und zwei Rechnungen (01.07.2020 - 15.07.2020 sowie 16.07.2020 - 31.07.2020) erstellen, die ich dann an den Mandant weiterleite. Die Rechnung für die erste Julihälfte muss dann erneut zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Wie gehe ich konkret vor?
Kann ich einfach an den Insolvenzverwalter schreiben, dass wir unseren Antrag auf Anmeldung zur Insolvenztabelle hinsichtlich der Forderung für Juli zurücknehmen und gleichzeitig dann die 'neue Forderung' anmelden? Muss ich hier etwas beachten? Habt ihr eventuell Muster?
Für Antworten wäre ich dankbar!
Forderungsrücknahme
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Korrektgirlxlmxghty hat geschrieben: ↑19.10.2020, 13:38Ich würde dementsprechend nun die Rechnung stornieren und zwei Rechnungen (01.07.2020 - 15.07.2020 sowie 16.07.2020 - 31.07.2020) erstellen, die ich dann an den Mandant weiterleite
das geht easy - einfaches Schreiben an den Verwalter, dass ihr eure Forderungsanmeldung vom ... hinsichtlich der Forderungshöhe korrigiert - genügt.
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Vielen Dank! Ich hatte eigentlich den ursprünglichen Beitrag bearbeitet, aber die Änderung scheint nicht angenommen worden zu sein. Der Tag der Antragstellung war der 16.07.2020, eröffnet wurde das Insolvenzverfahren am 01.10.2020. Ist es also richtig, dass unsere Forderungen nur bis zum Tag der Antragstellung angemeldet werden können und nicht bis zum Tag der Eröffnung?icerose hat geschrieben: ↑19.10.2020, 14:44Korrektgirlxlmxghty hat geschrieben: ↑19.10.2020, 13:38Ich würde dementsprechend nun die Rechnung stornieren und zwei Rechnungen (01.07.2020 - 15.07.2020 sowie 16.07.2020 - 31.07.2020) erstellen, die ich dann an den Mandant weiterleite
das geht easy - einfaches Schreiben an den Verwalter, dass ihr eure Forderungsanmeldung vom ... hinsichtlich der Forderungshöhe korrigiert - genügt.
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Hm, das macht doch was aus - soweit mir bekannt ist, können Forderungen bis zum Tag vor der Eröffnung des Verfahrens angemeldet werden.
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Antragsstellung ist wurscht, Tag vor der Eröffnung ist der letzte der angemeldet werden kann wie icerose sagt, 30.9.
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Vielen Dank euch beiden!