Hallo zusammen,
wieder einmal bin ich auf Eure Hilfe angewiesen bzw. wäre für diese sehr dankbar, da ich fast gänzlich ahnungslos bin
Ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot erstellt und da mir jetzt auch die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegt, ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erstellen, was ich aber glaube ich noch nie gemacht habe...
Meine erste Frage: das vorläufige Zahlungsverbot ging an die GVZ-Verteilerstelle des Wohnsitz des Drittschuldners (Bank) - beim Pfüb lese ich, dass das Gericht am Wohnort des Schuldners zuständig ist. Stimmt das so, auch wenn es vom Ort des Drittschuldners abweicht?
Muss dem Antrag tatsächlich ein Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten beigefügt werden oder bekommt man da später eine Rechnung? Ich habe es bei Klagen bisher so gemacht, wie ich es hier mal gelesen habe und eine entsprechende Formulierung zur Einzugsermächtigung mit aufgenommen, es kam aber immer trotzdem eine separate Rechnung mit der Bitte um Überweisung.
schonmal!
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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zu Frage 1: das stimmt so, d.h. der Antrag auf Erlass des PfÜB`s wird an das Amtsgericht des Wohnortes des Schuldners übersandt. Dieses erlässt den PfÜB und gibt ihn dann zur Zustellung weiter an den Gerichtsvollzieher, der für den Sitz des Drittschuldners zuständig ist.
zu Frage 2: ich glaube, das wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Seit "unser" Gericht keine Schecks mehr akzeptiert, warte ich auf die Gerichtskostenrechnungen. Es wäre hier aber auch möglich,
per Lastschrift zu bezahlen, was meines Erachtens dann auch etwas schneller ginge. Bei "auswärtigen" Gerichten rufe ich, wenn`s eilig ist, auch schon mal an und frage nach, wie der schnellste Bezahlweg ist.
zu Frage 2: ich glaube, das wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Seit "unser" Gericht keine Schecks mehr akzeptiert, warte ich auf die Gerichtskostenrechnungen. Es wäre hier aber auch möglich,
per Lastschrift zu bezahlen, was meines Erachtens dann auch etwas schneller ginge. Bei "auswärtigen" Gerichten rufe ich, wenn`s eilig ist, auch schon mal an und frage nach, wie der schnellste Bezahlweg ist.
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zu1: macht RAM alleine
zu2: wir bekommen immer Rechnungen, Schecks habe ich hier gar nicht mehr
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Ich habe hier so ein PDF-Muster, das ausgefüllt werden kann - ich schaue mir das gleich mal in RAM an, danke!
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du meinst bestimmt MUSS - es gilt für den PfÜb-Antrag Formularzwang.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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ja, mit "kann" meinte ich auch eher, dass ich das Ding als Hilfe betrachtet habe
Wenn ich es in RAM machen möchte, will das Programm ein Forderungskonto. Darüber bin ich beim vorläufigen Zahlungsverbot gestolpert, weil es immer andere Zinsen berechnet hat, so dass ich es letztendlich ohne erstellt habe.
Wenn ich es in RAM machen möchte, will das Programm ein Forderungskonto. Darüber bin ich beim vorläufigen Zahlungsverbot gestolpert, weil es immer andere Zinsen berechnet hat, so dass ich es letztendlich ohne erstellt habe.
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Okay, das Forderungskonto war ja doch ziemlich einfach, das habe ich jetzt korrekt - wenn ich aber über RAM gehe, kann ich gar nicht auswählen, dass ich nur einen Pfändungsbeschluss haben möchte, ohne Überweisung? Weder über die PfÜB- noch über die ZV-Sonstige Funktion finde ich eine Möglichkeit, das anzugeben?
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Warum würdest Du das wollen?
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Weil mein Chef das gesagt hat.
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