Hallo Zusammen,
wir haben ein arbeitsrechtliches Verfahren abgeschlossen, es fanden zwei Termine (Güteverhandlung + Kammerverhandlung) an verschiedenen Tagen statt. Meine Kollegin hat sodann abgerechnet und zwei TG angesetzt. Diese wurden auch anstandslos gezahlt von der RSV.
Nun rief die RSV an, weil ihr aufgefallen, dass die zweite TG nicht hätte abgerechnet werden dürfen und nun eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen dürfe.
Hattet Ihr das schon mal? Gibt es dazu einschlägige Rechtsprechung?
VG
Jacqueline
doppelte TG im ArbR
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Die RSV hat Recht. Das müsst ihr korrigieren. Siehe auch § 15 Abs. 2 RVG.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück