Hallo,
ich bin mir bei meiner Abrechnung unsicher, welche Einigungsgebühr ich dem Mandanten in Rechnung stellen kann/soll.
Es wurde ein Notarvertrag aufgesetzt, in dem der Versorgungsausgleich verrechnet und ausgeschlossen wurde. Dieser wurde uns im Entwurf zur Prüfung übersandt. Er wurde aber erst nach Einreichung des Scheidungsantrages unterzeichnet. Nun meine Frage: Muss ich eine 1,0 Einigungsgebühr oder eine 1,5 Gebühr dem Mandanten berechnen.
Es wäre schön, wenn jemand mir helfen könnte.
Vielen Dank!!!
Einigungsgebühr bei einem Notarvertrag Verrechnung VA
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Ich würde zu einer 1,0 EG tendieren, da gerichtliches Verfahren bereits anhängig war.