Unser Mandant im arbeitsrechtlichen Verfahren lässt über uns Überstundenvergütung, Urlaubsvergütung und Arbeitszeugnis zuerst außergerichtlich geltend machen. Da der Arbeitgeber nicht reagiert haben wir Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wurde das Güterichterverfahren eingeleitet. Vor dem Termin im Güterichterverfahren haben sich beide Seiten auf den Zeuignistext und den Zahlungsbetrag außergerichtlich geeinigt. Anschließend wurde von Güterichter der Vergleich gerichtlich protokolliert. Jetz darf ich hierzu die RVG-Rechnung erstellen.
Mein Gedanke:
Geschäftsgebühr (1,8, da umfangreiche Telefonate, mehrere Zeugnisentwürfe, Zeitumfang ca. 7 Stunden)
Terminsgebühr (1,2, damit sind dann Gütetermin und Güterichterverfahren abgegolten), mit Anrechnung Vorverfahren
Einigungsgebühr (1,0)
oder Terminsgebühr 1,5???
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Vielen Dabk für Euren Input