Farbdrucksiegel unter Anträgen an das Amtsgericht

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Flyhigh0710
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#1

14.09.2020, 14:01

Hallo Ihr Lieben!!

In meiner Ausbildung ist leider betrieblich einiges auf der Strecke geblieben.
Bislang konnte ich mich immer an den für die Akte kopierten Anträgen orientieren aber seitdem ich eine neue Stelle angefangen habe, grübele ich immer wieder mal ob für gewisse Anträge denn das Farbdrucksiegel nötig ist oder halt eben nicht.

Kann mir hierzu jemand mal eine kurze Orientierungshilfe geben? Einen Leitsatz, gesetzliche Vorgaben oder ähnliches?

Mein Tätigkeitenbereich wächst und wächst und ich bin wirklich genervt von mir selbst, dass ich immer wieder aufs neue bei neuen oder seltenen Abwicklungssachen neu anfangen muss mir darüber Gedanken zu machen. :sad: :nachdenk

Vielen lieben Dank !!
Hokulani
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#2

14.09.2020, 19:33

Sofern du nicht im eigentlichen Antrag etwas aufgrund Notarvollmacht bewilligst und beantragt oder korrigierst, musst du kein Siegel setzen.

Wenn du nur Anträge aus der Urkunde stellst, benötigst du kein Siegel.
Flyhigh0710
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#3

14.09.2020, 20:47

Vielen Dank !

Ich neige dazu alles zu durchdenken, dass ich mir vieles komplizierter mache als es ist. 😅
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