Hallo,
vor längerem war ich mal auf einem Enders/Engler-Seminar. Dort wurde explizit aufgeführt, welcher Mehraufwand eine höhere Geschäftsgebühr rechtfertigt. Leider habe ich mein Skript nicht mehr. Wer kann mir weiterhelfen?
Wann kann eine erhöhte Geschäftsgebühr berechnet werden?
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Wenn die Angelegenheit bzw dadurch meist einhergehend die anwaltliche Tätigkeit schwierig oder umfangreich war, dann kann man eine höhere Geschäftsgebühr ansetzen.
- Melanie
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ja, aber es gibt tatsächlich auch konkrete Gebührentatbestände, die die Erhöhung rechtfertigen...
Viele Grüße
Melanie :pcwink
Melanie :pcwink
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Ich versteh Deine Frage nicht, sorry.
Es gibt den §14, und es gibt Rechtsprechung dazu. Die wurde sicher schön übersichtlich im Skript zusammengefasst, genauso kann man sie in Kommentaren nachlesen.
Es gibt den §14, und es gibt Rechtsprechung dazu. Die wurde sicher schön übersichtlich im Skript zusammengefasst, genauso kann man sie in Kommentaren nachlesen.