Sicherungshypothek löschen lassen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

19.08.2020, 08:07

Guten Morgen zusammen ;)

Unser Mandant hat die Forderung, die per Sicherungshypothek gesichert hat, komplett getilgt. Die Gegenseite wurde zur Löschung aufgefordert, aber weder der Gläubiger, noch dessen RA melden sich jetzt.

Kann ich für den Mandanten den Antrag auf Löschung selber stellen?
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#2

19.08.2020, 08:30

§ 22 GBO, würde sagen nein => Löschungsbewilligung. Oder haben die den ZE bestätigt? So eine Art löschungsfähige Quittung?
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#3

19.08.2020, 08:35

Hilf mir auf die Sprünge, so was ist hier die absolute Ausnahme. Ich muß einen Antrag auf Zustimmung zur Löschung stellen? Finde ich dazu wo ein Muster?
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#4

19.08.2020, 08:43

Also ich kenne es nur so, dass der Gläubiger eine Löschungsbewilligung erteilt. Normalerweise geht das problemlos von Statten. Ich würde mal beim Gegra anrufen und fragen, ob Du die LB einklagen musst :pfeif
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#5

19.08.2020, 08:47

Ok, also gibt es nur diesen Weg. Das dauert dann ja wieder ewig.
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#6

19.08.2020, 08:49

Ja, wenn die sich stur stellen schon. Denk dran, dass Dein Mdt die Kosten für die LB tragen muss. Wir geben die immer erst raus, wenn das Geld dafür da ist.
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#7

19.08.2020, 08:51

Danke :knutsch :wink1
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#8

19.08.2020, 09:18

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
19.08.2020, 08:43
Ich würde mal beim Gegra anrufen und fragen, ob Du die LB einklagen musst :pfeif
Das würde ich auch erstmal machen. :mrgreen:
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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#9

19.08.2020, 09:43

Text für die Löschungsbewilligung (für den Gläubiger, also seine Zustimmung):

L ö s c h u n g b e w i l l i g u n g

Im Grundbuch des Amtsgericht xyz Band xyz Blatt xyz ist in Abt. III unter lfd. Nr. xyz eine Zwangssicherungshypothek zu EUR xyz eingetragen. Als Gläuber der vorgenannten Sicherungshypothek bewillige ich, >Vorname, Name, Anschrift> die Löschung dieser Sicherungshypothek allerorts im Grundbuch. Kosten für die Löschung übernehme ich nicht.
Ort, Datum

Unterschrift des Gläubigers

Diese Unterschrift muss vom Notar begalubigt sein. Gläubiger muss also zum Notar gehen.
Diese Löschungsbewilligung kannst Du nun selbst beim Grundbuchamt zum Vollzug einreichen. Das muss nicht der Notar machen.
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