Guten Tag!
Laut BGH gilt ja das uneingeschränkte Aufrechnungsverbot von Schmerzensgeld, auch bei gegenseitigen Körperverletzungen in einer Schlägerei. Andererseits ist Schmerzensgeld pfändbar. Angenommen, A und B bekommen jeder jeweils 2.000 € Schmerzensgeld gegen den andern zugesprochen, A zahlt nichts, will aber gegen B vollstrecken. Kann B dann nicht einfach die Forderung gegen sich pfänden und hat Ruh? Kann man Forderungen gegen sich selbst pfänden, wenn man schon nicht aufrechnen darf?
Zwangsvollstreckung Schmerzensgeld
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Dann wäre B gleichzeitig Gläubiger und Schuldner.
Das ist bei einer Pfändung nicht möglich.
S. Geiselmann
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S. Geiselmann
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Mal weiter gesponnen: Wenn der GV mit der Vollstreckung gegen B beauftragt ist, kann dann nicht B einen PfÜB beantragen (und vorweg vorläufiges Zahlungsverbot, damit der GV auf keinen Fall an A auszahlt) wegen seiner Forderung.....Schuldner A - Drittschuldner GV.
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Ne, B wäre Gläubiger und Drittschuldner und das geht m.E.Geiselmann hat geschrieben: ↑05.08.2020, 20:23Dann wäre B gleichzeitig Gläubiger und Schuldner.
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S. Geiselmann
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ja, das geht laut Gottwald/Mock.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑06.08.2020, 10:20Ne, B wäre Gläubiger und Drittschuldner und das geht m.E.Geiselmann hat geschrieben: ↑05.08.2020, 20:23Dann wäre B gleichzeitig Gläubiger und Schuldner.
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S. Geiselmann
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Erstmal hat mrsgoalkeeper recht.
Aber das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderung ebenfalls aus unerlaubter Handlung herrührt.
So sagt es jedenfalls mein älterer Kommentar.
S. Geiselmann
Aber das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderung ebenfalls aus unerlaubter Handlung herrührt.
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Dann ist das überholtGeiselmann hat geschrieben: ↑06.08.2020, 12:04Aber das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderung ebenfalls aus unerlaubter Handlung herrührt.
So sagt es jedenfalls mein älterer Kommentar.
Lesen Sie mal hier:
BGH, Beschluss vom 15.09.2009, VI ZA 13/09