Prokurist anmelden bei GmbH-Gründung

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Mavi
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#1

29.07.2020, 00:13

Hallo zusammen,

ich habe eine GmbH-Gründung vorzubereiten (ohne Musterprotokoll). Zwei Gesellschafter, einer davon wird Geschäftsführer. Eine dritte Person soll Einzelprokura erhalten.

Meine Frage: Muss im Gründungsprotokoll ein Gesellschafterbeschluss rein, dass der dritten Person Prokura erteilt wird, oder reicht es, dass der Geschäftsführer in der Handelsregisteranmeldung (mit der er die GmbH-Gründung anmeldet) die Erteilung der Prokura anmeldet?

Vielen Dank, Eure Mavi
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-Leni-
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#2

29.07.2020, 10:24

Einerseits musst du ja bei einer Prokura-Bestellung keinen Beschluss mit vorlegen, nur anmelden. Andererseits ist es eine Gründung, sodass ja noch nichts existiert. Ich würde die Prokura daher in den Beschluss mit aufnehmen. Das erhöht dann aber ggf. die Kosten (anders als beim GF, den du ja anmelden musst bei Gründung). Müsste ich aber auch nachschauen.
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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#3

30.07.2020, 18:54

Mavi hat geschrieben:
29.07.2020, 00:13
oder reicht es, dass der Geschäftsführer in der Handelsregisteranmeldung (mit der er die GmbH-Gründung anmeldet) die Erteilung der Prokura anmeldet?
So ist es.
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