Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Nach dem Tod der Mutter sind jetzt die 3 Kinder eine Erbengemeinschaft. Nun sollen die Konten der Mutter aufgelöst werden. 2 Töchter hatten eine Gerneralvollmacht für die Konten. Ist zur Auflösung der Konten dennoch ein Erbschein nötig?
Besten Dank für Euer Wissen.
Erbschein nötig?
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Die Mutter hatte ein Testament mit ihrem Ehemann in dem sie sich gegenseitig eingesetzt haben. Nun, nach dem Tod des letzten Lebenden Erben die 3 Kinder als Erbengemeinschaft.
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Hallo!
Wir haben hier die Erfahrung gemacht, dass es bei den Banken doch sehr unterschiedlich ist. Wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, wäre es möglich, dass die Bank das so akzeptiert. Manche Banken machen das, manche nicht. Das Gleiche gilt für die Vorlage des Eröffnungsprotokolls (bei handschriftlichen Testamenten).
Andere Banken verlangen einen Erbschein. Da sollte sich eure Mandantin bei der Bank erkundigen.
Wir haben hier die Erfahrung gemacht, dass es bei den Banken doch sehr unterschiedlich ist. Wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, wäre es möglich, dass die Bank das so akzeptiert. Manche Banken machen das, manche nicht. Das Gleiche gilt für die Vorlage des Eröffnungsprotokolls (bei handschriftlichen Testamenten).
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Besten Dank