Guten Tag zusammen,
ich benötige mal Euer Wissen. Das Amtsgericht hat uns in einem Familienprozess zwei identische vollstreckbare Ausfertigungen zugeleitet. Grund hierfür wird sein, dass Gläubigerin zu 1) die Kindesmutter ist und Gläubigerin zu 2) das Kind. Für die Mutter ist Trennungsunterhalt, für das Kind Kindesunterhalt tituliert. Nun habe ich beide vollstreckbare Ausfertigungen an den gegnerischen Bevollmächtigten weitergeleitet mit der Bitte, die jeweils anhängenden EB´s zu unterzeichnen und mir beide Ausfertigungen wieder zurückzuleiten. Er hat nun nur eine zurückgeschickt mit dem Hinweis, da es sich um genau die gleichen Titel handelt, würde er eine nun dem Amtsgericht zurückschicken, da dieses ja offensichtlich irrtümlich eine zweite Ausfertigung erteilt hat. Wir haben dem jetzt mal widersprochen. Ich habe ein bisschen nachgelesen und bin der Meinung, dass das Amtsgericht zurecht zwei Ausfertigungen erteilt hat. Sieht das jemand anders oder hat hier Erfahrung? Für Antwort danke ich Euch herzlich.
Viele Grüße, Carmen
Zwei vollstreckbare Ausfertigungen
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Ohne dass ich mich im Familienrecht auskennen würde: Zwei oder mehr vollstreckbare Ausfertigungen machen eigentlich nur Sinn, wenn man gegen mehrere Schuldner gleichzeitig vollstrecken will bzw. muss und ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage euch zwei vollstr. Ausfertigungen übersandt wurden. Unabhänging davon obliegt es imho aber nicht dem Anwalt der Gegenseite zu entscheiden, wieviele vollstreckbare Ausfertigungen euch übersandt werden bzw. ihr behalten dürft. Es wäre ja immerhin denkbar, dass Kind und Mutter irgendwann, vermutlich eher in ferner Zukunft, getrennt Ihre Forderungen geltend machen und dann benötigt man wieder zwei vollstreckbare.
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Zwei unterschiedliche Ansprüche, zwei Titel, ganz normal. Ich frage mich da her, wie man dazu kommt, der Gegenseite vollstreckbare Ausfertigungen zu übersenden *grübel*
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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frolleinfein hat geschrieben: ↑16.07.2020, 15:22Nun habe ich beide vollstreckbare Ausfertigungen an den gegnerischen Bevollmächtigten weitergeleitet
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Was?!? Du schickst deine Vollstreckungstitel an die Gegenseite?!?frolleinfein hat geschrieben: ↑16.07.2020, 15:22Nun habe ich beide vollstreckbare Ausfertigungen an den gegnerischen Bevollmächtigten weitergeleitet ...
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ok. Vielen Dank.
Dass die Original vollstreckbaren Ausfertigungen zur Zustellung von Anwalt zu Anwalt weitergegeben wurden, ist hier normal. Wir fangen nicht an, beglaubigte Kopien oder sowas zu fertigen. Es hat noch nie Probleme gegeben. Wir bekommen selbst häufig Original Vergleiche zum Zwecke der Zustellung zugeleitet. Ganz normal.
Ein schönes Wochenende...
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Ja machen wir so. Übrigens seit 26 Jahren. Noch nie ist eine abhanden gekommen und nicht zurückgeschickt worden.