Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
nicki3781
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 19.11.2014, 10:28
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
#1
15.07.2020, 08:39
Hallo Ihr Lieben, ich steh grad total auf dem Schlauch.
Wenn bis 17.02. ein Streitwert von 2500 € gilt und ab 18.02 ein Streitwert von 3200 € und ich einen KFA machen soll, die Klage aber am 14.01. eingereicht wurde aus welchem Wert nehme ich meine Verfahrensgebühr? Und mit welchem § ist das begründet?
P.S. War jetzt 5 Jahre nicht mehr beim Anwalt tätig
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#2
15.07.2020, 08:53
Kommt darauf an.
Wenn Ihr zum Zeitpunkt des höheren Streitwertes noch tätig gewesen seid, dann bemisst sich die VG immer aus dem höheren Streitwert. Bei einer TG ist das fraglich. Kommt halt darauf an, wie der Verfahrensverlauf war. Dein Sachverhalt ist da zum beantworten leider zu dünn.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
-
nicki3781
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 19.11.2014, 10:28
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
#3
15.07.2020, 09:09
Danke das hilft mir schon. Wir waren das ganze Verfahren über tätig. TG gilt auch aus dem höheren Wert, da der Termin im März war. Vielen Dank !