ich habe eine Frage, zu folgendem Sachverhalt:
Kläger K - Beklagter B - Nebenintervenient N
Wir vertreten N, treten nach Aufforderung auf K-Seite dem Rechtsstreit bei.. Nach Verhandlung, Ortsterminen und Zwischenurteil über den Grund und Teilurteil (Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten) nimmt K die Klage zurück.
Nun fragt mein RA nach, wer unsere Kosten zu tragen hat. Er glaubt, N (also unser Mandant). Aber können wir nicht einen Kostenantrag stellen, wonach K (der uns als Streitverkünder wollte) nicht unsere Kosten trägt? Eine Kostengrundentscheidung blieb bislang aus. Ist noch alles ziemlich frisch.
Könnt ihr mir sagen, ob ich richtig liege?
Vielen Dank, LG
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)