unser Mdt hat einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nebst Antrag auf Bewilligung von PKH zugestellt bekommen. Hierzu konnte Stellung genommen werden, was wir für unseren Mdt auch getan haben. Dem Antragsgegner wurde die PKH nicht bewlligt. Er hat die Gerichtskosten dann selbst bezahlt. Daraufhin wurde unserem Mdt der Mahnbescheid zugestellt. Wir haben dann Widerspruch eingelegt.
Der Mdt möchte nun wissen, welche Kosten zwischenzeitlich entstanden sind. Ich bin der Meinung eine 1,0 nach 3335 VV RVG und eine 0,5 3307 VV RVG zzgl. Auslagen.
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