Kontopfändung lebt zwischen Ende der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung wieder auf

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Ramona
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#1

25.06.2020, 06:32

Hallo,

folgendes Problem haben wir: Mandant hat ein P Konto auf dem im Jahre 2011 eine Pfändung einging, diese wurde später ruhend gestellt, da der Mandant Insolvenz angemeldet hatte. Nunmehr ist die Wohlverhaltensphase durch und es musste im Mai zuletzt der pfändbare Betrag an die Insolvenzverwalterin abgeführt werden. Über die Restschuldbefreiung wird noch entschieden und wird in den nächsten Wochen erteilt werden.

Das Problem ist jetzt, dass die Bank automatisch nach Ende der Wohlverhaltensphase die alte Pfändung auf dem Konto wieder hat aufleben lassen. Bei dieser Forderung handelt es sich um eine Forderung vor Insolvenzeröffnung, der Gläubiger hatte sie aber nicht zum Insolvenzverfahren angemeldet.

Nun ist das Konto seit Ende Mai wieder dicht und Mandant erhält dadurch daß es ein p- Konto ist nur den pfändungsfreien Betrag.

Was kann man hier jetzt tun?

Der Gläubiger wurde aufgefordert, die Pfändung zurückzunehmen, tut er aber nicht.

Da es sich nur um eine geringe Forderung von 70 euro handelt, wäre die Mandantin bereit, es zu zahlen. Das darf sie aber nicht, da sie dann einen Gläubiger bevorteilt und dann die Restschuldbefreiung in Gefahr ist.

Zudem wird von der Bank alles einbehalten bzw. geparkt, was über dem pfändungsfreien Betrag liegt. Derzeit sind das knapp über 2000 euro, obwohl die gepfändete Forderung nur bei 70 euro liegt.
Gibt es hier eine Möglichkeit einen Antrag bei Gericht zu stellen, dass der über den Pfändungsbetrag hinausgehende Betrag freigegeben werden kann und wenn ja wie stellt man diesen Antrag? Beim Vollstreckungsgericht?

Sorry ist ein wenig lang geworden, aber vielleicht hat jemand ja eine Idee

Danke
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mücki
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#2

25.06.2020, 11:02

Solange die RSB nicht erteilt ist, könnt ihr gar nichts machen. Der Gläubiger hat jedes Recht, die Pfändung bis dahin aufrechtzuerhalten.
Sobald die RSB erteilt ist, hat euer Mandant einen Anspruch auf Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Ich gehe davon aus, dass die Bank Kenntnis von der laufenden Insolvenz hat und daher keine Beträge an den Gläubiger auskehren wird. Da kann er dann aber auch die Bank anschreiben und den Beschluss vorlegen. Falls die Bank da nicht mitspielt hat der Mandant einen ggf. gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegenüber dem Gläubiger.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Ramona
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#3

25.06.2020, 11:09

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Gibt es denn nicht eine Möglichkeit, dass man einen Antrag stellt, dass lediglich der Pfändungsbetrag zurückbehalten wird und man ansonsten wieder über das weitere Guthaben auf seinem Konto verfügen kann? Wie gesagt die gepfändete Forderung beträgt ca 70 euro und derzeit kommt der Mandant an ca 2000,00 Euro nicht ran. Mit einer RSB ist frühestens Mitte Juli zu rechnen
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mücki
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#4

25.06.2020, 11:53

Mir stellt sich die Frage, warum der Schuldner mit Insolvenzeröffnung kein neues Konto eröffnet hat. Aber das spielt nun ohnehin keine Rolle mehr.
Es dürfte auch nur der gepfändete Betrag blockiert sein über den Rest sollte er frei verfügen können, unabhängig davon ob es ein P-Konto ist. Was sagt denn die Bank dazu? Die können doch wegen einer gepfändeten Forderung von 70 € nicht das gesamte Konto blockieren.

Man könnte natürlich den gepfändeten Betrag sozusagen zur Überweisung freigeben. Was ein Schuldner mit seinem pfändungsfreien Vermögen anstellt ist im Grunde seine Entscheidung, wobei natürlich die Gläubigerbenachteiligung, die auch zu einer Versagung der RSB führen kann, immer noch im Raum steht. Ich würde jedenfalls von so einem Vorgehen abraten. Zumal ja von der RSB alle Forderungen betroffen sind, die vor IE entstanden sind, egal ob angemeldet oder nicht. Hat der Gläubiger denn auf die Aufforderung reagiert?
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#5

25.06.2020, 12:03

Vielen lieben Dank. Ja warum das Konto nicht gewechselt wurde, kann ich auch nicht beantworten, aber in der Tat ist es jetzt unwichtig.

Die Bank schiebt alles von dem P-Konto, was über den pfändungsfreien Betrag hinausgeht, weg, so dass es mittlerweile knapp 2.000,00 Euro sind, die von der Bank zur Seite gelegt wurden. Meines Erachtens kann dieses auch nicht richtig sein. Werden mal bei der Bank um Klärung bitten.
Der Gläubiger reagiert leider bisher nicht.
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