Hallo Ihr Lieben, ich bin mir nicht sicher, ob der Beitrag hierein passt, habe aber gerade eine Denkblokade.
Fall: es gab einen Vergleich vor Gericht, unser Mandant hat die Verlgeichssumme an die Gegenseite gezahlt. Kann ich nun von der Gegenseite die Herausgabe der entwerteten vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleiches anfordern, oder muss ich auf den KFB warten?
Lieben Dank!
Herausgabe vollstreckbare Ausfertigung
- Anahid
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Grundsätzlich kannst Du die Herausgabe verlangen; eine Pflicht des Gegenanwalts, den Titel zuzuschicken, besteht aber nicht, da es sich um eine Holschuld handelt; sprich: der Mandant müsste den Titel in der Kanzlei des Gegenanwalts abholen. War hier schon mehrfach Thema.
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Ich hab das noch nicht gemacht und dachte da müsste noch mehr hin :-/ hehe sry!