Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?
- mücki
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Ich hatte kürzlich auch den Fall, dass der ehem. Mdt. unbekannt verzogen war und auf meine entsprechende Mitteilung an das Gericht erhielt ich den "Auftrag" zur Anschriftenermittlung. Habe dann dort angerufen und mich erkundigt, ob die Kosten erstattet würden, was verneint wurde. Ich bin dann den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und habe eine Anschriftenprüfung bei der Post machen lasssen und siehe da, uns wurde tatsächlich eine neue Anschrift mitgeteilt. Als Testballon, das Schreiben des Gerichts dorthin gesandt, hat alles geklappt. Dann entsprechendes Info-Schreiben an Gericht und nun ist erstmal wieder Ruhe
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- jojo
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Denen hätte ich den Stinkefinger gezeigt. Ich meine, einmal in die Daten gucken ok, aber ermitteln für Nöppes ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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- Anahid
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Da stimm ich jojo aber sowas von zu. Ich bin doch keine Detektei. Hab ich die neue Anschrift nicht, ist das leider Pech für die Behörde, das Gericht oder wen auch immer.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Für den Mandanten, weil dann ja möglicherweise die PKH aufgehoben wird. Aber darüber wurde er ausführlichst belehrt. Und letztlich macht es keinen Unterschied, das Gericht findet ihn nicht, und er muss trotzdem nicht zurückzahlen.
- mücki
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Ganz ehrlich, ich hätte es auch nicht gemacht. Wir weisen die Mandanten sowohl bei PKH-Bewilligung als auch noch einmal im Abschlussschreiben ausdrücklich darauf hin, bis wann das PKH-Nachprüfungsverfahren möglich ist und dass sie verpflichtet sind, Änderungen mitzuteilen, eigentlich ist man ja sogar verpflichtet, von sich aus mitzuteilen, wenn sich an den wirtschaftlichen Verhältnisses etwas zum Positiven ändert, aber wer macht das schon? Ich bin einfach der Meinung, dass wir damit unserer Pflicht mehr als genüge getan haben.
Leider ist mein Chef ein echter "Gutmensch" und das nicht nur in Bezug auf solche Geschichten.
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- jojo
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Genau, es macht keiner, also erfolgt im Nachprüfungsverfahren die eigentlich vermeidbare Aufhebung...
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