in der ZV in Grundstücke bin ich kompletter Neuling (also habe wirklich keine große Ahnung davon) und habe jetzt eine Akte von meinem Chef vorgelegt bekommen, in welcher ich einen PfüB in 2 Grundstücke beantragen soll.
Wir haben eine Geldforderung für Handwerksleistungen im 5 stelligen Bereich.
Ein VB liegt vor.
In dem Vermögensverzeichnis wurde mitgeteilt, dass keine weiteren Vermögensgegenstände vorhanden sind.
Jedoch hat der GV uns mitgeteilt, dass der Schuldner 1/2 Bruchteilseigentümer an 2 Grundstücken ist.
Diese sind jedoch bereits mit einer Grundschuld belastet.
Nun meine Fragen.
Kann man hier eine Auseinandersetzung der Bruchteilseigentümer beantragen über PfüB und die Forderung danach gegenüber dem Drittschuldner (also dem 2. Bruchteilseigentümer) geltend machen?
Oder geht der PfüB nur über den Schuldner selbst?
Muss ich beim Antrag des PfüB in dem Fall iwas speziell beachten?
Iwie werde ich nicht so recht schlau aus den Aussagen im Internet. Vll. stell ist mein Hirn heute auch nur einfach Matsch.