Zwangsversteigerung - Beitritt oder Anmeldung der Forderung?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... B8AiZylutK was für eine Forderung hat euer Mandant denn? Kenne es nicht, dass eine Auflassungsvormerkung reicht, denn dadraus ergibt sich mE keine Forderung
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Ein Beitritt ist nur möglich, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen.
Liegt ein Zahlungstitel für den Gläubiger vor?
S. Geiselmann
Liegt ein Zahlungstitel für den Gläubiger vor?
S. Geiselmann
- -Leni-
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Hallo zusammen,
wir haben keinen "Titel" der Käuferin gegen den Verkäufer. Nur den "Anspruch auf Eigentumsverschaffung", der durch die Vormerkung gesichert ist.
Ich bin leider in der ZV überhaupt nicht bewandert...
wir haben keinen "Titel" der Käuferin gegen den Verkäufer. Nur den "Anspruch auf Eigentumsverschaffung", der durch die Vormerkung gesichert ist.
Ich bin leider in der ZV überhaupt nicht bewandert...
-Leni-
„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“
Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“
Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]